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Am 1. Januar 2010 ist das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) in Kraft getreten. Es ersetzt das Heimgesetz des Bundes.
Das LWTG will mit seinen Regelungen die Qualität der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit und kleinräumige, selbstbestimmte gemeinschaftliche Wohnformen unterstützen. Es setzt einen besonderen Schwerpunkt auf die Verwirklichung von Teilhabe innerhalb der Einrichtungen und im Wohnumfeld. Außerdem schafft das Gesetz die Grundlagen für neue Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher wie z.B. das Einrichtungen- und Diensteportal, die Informations- und Beschwerdehotline oder die Qualitätsberichte.
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