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Sowohl die Reform der Pflegeversicherung im Jahr 2002 wie auch die Änderungen, die zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten sind, haben die Leistungsansprüche der Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf erweitert.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit feststellt und eine Einstufung in eine Pflegestufe vorgenommen hat. Außerdem muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Auswirkungen von Krankheit und Behinderung auf die Aktivitäten des täglichen Lebens feststellen, die zu einer Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Ist ein Leistungsanspruch festgestellt, stellt die Pflegekasse jährlich bis zu 2.400 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung.
Der Betrag ist zweckgebunden und darf nur für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen eingesetzt werden, wie zum Beispiel:
• Tages- und Nachtpflege • Kurzzeitpflege • zugelassene Pflegedienste mit besonderen Angeboten der Anleitung und Betreuung • niedrigschwellige Betreuungsangebote
Wichtig ist in jedem Fall, sich vor Inanspruchnahme der Leistung bei dem Anbieter oder bei der Pflegekasse zu erkundigen, ob es sich um ein anerkanntes Betreuungsangebot handelt. Die Angebote sollen auch dazu beitragen, pflegende Angehörige zu entlasten, die Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen oder mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen pflegen.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind Angebote, bei denen qualifizierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung in Gruppen oder zu Hause übernehmen, pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen. Hierzu zählen Betreuungsgruppen für Personen mit demenziellen Erkrankungen, Helfer- und Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger, Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung.
Aktuelle Hinweise zu niedrigschwelligen Angeboten erteilen die Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe.
Wer einen pflegebedürftigen Menschen versorgt hat die Möglichkeit, an einem kostenfreien Schulungskurs teilzunehmen. Da Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, oft nicht alleine gelassen werden können, werden solche Kurse auch zu Hause angeboten. Durchgeführt werden sie in der Regel von Pflegefachkräften der ortsansässigen Pflegedienste und Sozialstationen.
Fragen Sie bei Bedarf bei den Pflegestützpunkten nach Anbietern von Pflegekursen. Auskünfte erteilt auch die Alzheimer Gesellschaft Rheinland-Pfalz, sowie Ihre Pflegekasse. Die Kosten für die Pflegekurse werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.
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