Rat bei Schwierigkeiten

Meist sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit den Anbietern von Pflegeleistungen und Pflegeeinrichtungen zufrieden. Bestätigt sich jedoch der anfangs gute Eindruck des ausgewählten Heims nicht, werden Leistungen nicht wie versprochen gewährt, gibt es Schwierigkeiten mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder stellen sich sonstige Probleme ein: Warten Sie nicht lange!

Suchen Sie schnell ein Gespräch mit der Heimleitung und versuchen Sie gemeinsam eine Lösung zu finden. Zusätzlich finden Sie im jeweiligen Heimbeirat Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Helfen diese Schritte nicht weiter, so haben Sie die Möglichkeit, sich an die Heimaufsicht zu wenden. Die Heimaufsicht prüft die beanstandeten Mängel und fordert das Heim gegebenenfalls auf, diese zu beseitigen.

Das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen ermöglicht, sich über Mängel zu beschweren und Rat einzuholen. Diese wichtige Anlaufstelle wurde in Kooperation zwischen den BeKo-Stellen und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eingerichtet.

Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (ehemals Heimaufsicht) (interner Link) steht Ihnen für alle Fragen rund um Heime in Koblenz, Landau, Mainz und Trier zur Verfügung.

Informationen zu den Aufgaben der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG finden Sie im Internet  auf der Webseite der Behörde unter der Rubrik „Soziales/Qualitätssicherung in Einrichtungen“.

Unter den Downloads finden Sie die Organigramme der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG. Wer für bestimmte Einrichtungen zuständig ist sowie die entsprechenden Rufnummern und Emailadressen können Sie dort nachlesen.

Hier kann auch ein Faltblatt zum Thema heruntergeladen werden.

Bei hygienische Fragen sind die Gesundheitsämter bei den Landkreisen zuständig, bei vermuteten oder festgestellten Mängeln in der Pflege auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Rheinland Pfalz.