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Nicht jeder, der pflegebedürftig ist, ist auch automatisch betreuungsbedürftig. Aber Rechtsfragen sind nicht nur für pflegebedürftige Menschen relevant. Sie sind auch für Pflegepersonen von Bedeutung. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie in solchen Situationen rechtlich verfahren wird.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter bestellen, die oder der für Sie handelt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie sollten hierfür eine Person Ihres Vertrauens auswählen, bei der Sie sicher sind, dass sie Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche kennt und umsetzt. Mit der Vollmacht in der Hand könnte die bevollmächtigte Person sofort handeln. Darin liegt natürlich auch eine Gefahr des Missbrauchs. Sie sollten deshalb sehr genau überlegen, wem Sie voll vertrauen und bevollmächtigen können.
Eine solche Vollmacht bedarf – von wenigen Fällen abgesehen – nicht der notariellen Form. Sie ist sogar formlos gültig. Allerdings empfiehlt es sich, sie zu Beweiszwecken schriftlich abzufassen. Bei Bankgeschäften ist es ratsam, die Vollmacht bei dem Bankinstitut selbst auszustellen. Bei einer Vollmacht über Gesundheitsfragen oder Fragen des Aufenthalts gelten zum Schutz der betreuungsbedürftigen Person besondere Regelungen. Daher sollten Sie sich für diese Fragen Rechtsrat einholen. Neben Notarinnen und Notaren, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten stehen hierfür auch die Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine zur Verfügung.
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