Erprobung personenbezogener Budgets

Das SGB XI ermöglicht die modellhafte Erprobung personenbezogener Budgets in der Pflege bereits heute. Wir sind stolz darauf, als eine von wenigen Regionen an einem bundesweiten Modellprojekt zur Erprobung eines personengebundenen Budgets in der Pflege ausgewählt worden zu sein.

Angesprochen sind Leistungsberechtigte von Sach- und Geldleistungen. Ihnen soll - in Höhe der Sachleistung - die Möglichkeit zur Wahl eines persönlichen Pflegebudgets gegeben werden.
Unabhängig von den bisherigen 21 leistungsfähigen Hilfestellungen können die Bezieherinnen und Bezieher eines persönlichen Pflegebudgets die für sie notwendigen bedarfs- und bedürfnisorientierten Leistungen auf dem freien Markt einkaufen.

Es wird erwartet, dass sich die neue Nachfrageautorität auch auf den Angebotssektor der Pflege auswirkt: Personengebundene Pflegebudgets könnten für ambulante - und auch für stationäre - Pflegedienstleister Impulse geben, ihre Angebote zu flexibilisieren und so ihrerseits zu einer bedarfsgerechteren Versorgung beizutragen.

Schließlich könnte durch ein Pflegebudget auch das ehrenamtliche Engagement von Angehörigen, Freundinnen, Freunden und Nachbarn gestärkt werden, das sich - schon wegen der demographischen Entwicklung - mehr und mehr mit professionellen Hilfen verknüpfen und Teil eines Pflegenetzwerkes werden muss.