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Mit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist das Gremium des Landespflegeausschusses geschaffen worden:
Nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch ist zur Beratung über Fragen der Finanzierung und des Betriebs von Pflegeeinrichtungen für jedes Bundesland oder für Teile des Bundeslandes ein Landespflegeausschuss zu bilden (§ 92 SGB XI).
Der rheinland-pfälzische Landespflegeausschuss setzt sich zusammen aus
Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeeinrichtungen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Pflegekassen
und
- des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
- des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
- der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz
- des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz
- der Pflegefachkräfte (ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz DGB - Bezirk West, Deutscher Beamtenbund Rheinland-Pfalz)
- des Landesfachbeirats für Seniorenpolitik
- des Ministeriums für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie
Der Vorsitz des Landespflegeausschusses wird im Wechsel besetzt. Der aktuelle Vorsitz für 2008 ist bei Herrn Georg Büttler (Bürgermeister der Stadt Worms) angesiedelt.
Die Geschäftsstelle ist beim Ministerium für Soziales, Arbeit Gesundheit und Demografie eingerichtet.
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