Leitsätze 1-10

Im Januar 2003 werden „10 Leitsätze für die Pflege“ von den Mitgliedern des Landespflegeausschusses beschlossen. Sie sind Ausdruck des gemeinsamen Optimierungsanliegens der in der Pflege verantwortlichen Akteurinnen und Akteure.

Gemeinsame Ziele sind u. a. die Sicherung eines Lebens in Würde, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, die Verbesserung von Aus-, Fort- und Weiterbildung, sowie die Realisierung einer wohnortnahen Versorgung und die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Demenz.

Leitsatz 1
Wir ermöglichen Menschen, die pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen, ein Leben in Würde.

Leitsatz 2
Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen für die berufstätig Pflegenden.

Leitsatz 3
Wir schaffen gute Bedingungen für pflegende Angehörige und sonstige ehrenamtlich Pflegende.

Leitsatz 4
Wir setzen uns für eine Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung ein.

Leitsatz 5
Wir setzen uns für ein effektives Qualitätsmanagement ein.

Leitsatz 6
Wir streben eine wohnortnahe Versorgung an.

Leitsatz 7
Wir verbessern die Situation von Menschen mit Demenzerkrankungen.

Leitsatz 8
Wir setzen uns für die Vernetzung aller an der Pflege Beteiligten ein.

Leitsatz 9
Wir stärken den Verbraucherschutz in der Pflege und fördern die Angehörigenbeteiligung.

Leitsatz 10
Wir unterstützen die Forschung.

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