Pflegeversicherung

Welche Leistungen der Pflegeversicherung stehen für die Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung zur Verfügung?
 
Mit der Aufnahme in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Menschen professionell und rund um die Uhr versorgt. In einem solchen Fall stehen den Versicherten monatlich folgende Beträge aus der Pflegeversicherung zur Verfügung:

Pflegestufe I:             1.023 Euro
Pflegestufe II:            1.279 Euro
Pflegestufe III:           1.510 Euro ab 1. Januar 2010
                                1.550 Euro ab 1. Januar 2012
Pflegestufe III in Härtefällen: 1.825 Euro ab 1. Januar 2010
                                            1.918 Euro ab 1. Januar 2012

Die Kosten für einen Pflegeplatz variieren, sind aber meist deutlich höher als die genannten Beträge. Die Pflegeversicherung kann nur die Kosten der pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für die soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege übernehmen.

Nicht gedeckte Kosten, wie beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung und sowie die Allgemeinkosten (Investitionskosten) für das Heim, fallen zusätzlich an. Stehen den pflegebedürftigen Personen keine entsprechenden Mittel zur Verfügung und gibt es zur vollstationären Pflege keine Alternative, können die fehlenden Mittel beim örtlichen Sozialamt beantragt werden.