Tagespflege und Nachtpflege

In Einrichtungen der Tagespflege werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut und versorgt. Das Angebot kann in der Regel flexibel genutzt werden, das heißt während der ganzen Woche oder nur für einzelne Tage. Eine Betreuung am Wochenende wird selten angeboten.

Viele Einrichtungen verfügen über einen Fahrdienst, der die Betroffenen morgens abholt und am späten Nachmittag wieder nach Hause bringt. Die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten können grundsätzlich über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Da viele demenziell erkrankte Menschen dieses Angebot nutzen, sind die Anbieter in der Regel auf die spezielle Betreuung dieser Personengruppe eingerichtet. Die Besucherinnen und Besucher erhalten in der Tagespflege die notwendige Versorgung und ein Beschäftigungsangebot. Eine pflegerische Versorgung morgens und abends wird jedoch nicht angeboten. Diese muss zu Hause geleistet werden.

Die Kostenbeteiligung der Pflegekassen für die Tagespflege setzt wie bei allen Angeboten der Pflegeversicherung voraus, dass von der Pflegekasse Pflegebedürftigkeit festgestellt und die pflegebedürftige Person vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Der monatliche Zuschuss orientiert sich an der Pflegestufe.

Der Anspruch auf Leistungen der Tagespflege beträgt monatlich:

bei Pflegestufe I:  
bis zu 440 Euro ab 1. Januar 2010
bis zu 450 Euro ab 1. Januar 2012
bei Pflegestufe II: 
bis zu 1.040 Euro ab 1. Januar 2010
bis zu 1.100 Euro ab 1. Januar 2012
bei Pflegestufe III:
bis zu 1.510 Euro ab 1. Januar 2010
bis zu 1.550 Euro ab 1. Januar 2012

Neben den Leistungen für die Tagespflege besteht auch ein Leistungsanspruch für die häusliche Pflege. Werden 100 Prozent des Betrages für Tagespflege ausgeschöpft, stehen für häusliche Pflege zusätzlich bis zu 50 Prozent der für Pflegesachleistungen oder Pflegegeld geltenden Beträge zur Verfügung. Umgekehrt können auch Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zu 100 Prozent in Anspruch genommen werden. Für die Tagespflege bleiben dann bis zu 50 Prozent der oben stehenden Beträge.

Auch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen und Tagespflege ist möglich.

Die Nachfrage nach Angeboten der Nachtpflege ist gering, kann aber im Einzelfall notwendig werden.

Sollte Bedarf für ein solches Angebot bestehen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Pflegestützpunkt in Verbindung. Auch die Kosten für die Nachtpflege können grundsätzlich über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.