Hilfe für Pflegepersonen
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Rechtsfragen sind nicht nur für pflegebedürftige Menschen relevant, sie sind auch für Pflegepersonen von Bedeutung. Besonders wichtig sind Fragen zum Unfallschutz und zur Alterssicherung. Bei der Pflege von Angehörigen besteht grundsätzlich die Gefahr eines Unfalls. Es ist daher beruhigend zu wissen, dass Pflegepersonen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Der Unfallschutz ist für die Versicherten beitragsfrei, denn die Kosten tragen die Gemeinden. Unfallversichert sind alle Familienangehörigen, Nachbarinnen und Nachbarn oder befreundeten Personen, die nicht erwerbsmäßig häusliche Pflege leisten. Voraussetzung ist, dass die Pflegetätigkeit einer in eine Pflegestufe eingestuften Person zugute kommt, nicht erwerbsmäßig geleistet wird, in der häuslichen Umgebung stattfindet und mindestens 14 Stunden in der Woche erbracht wird. Wenn Sie Fragen zur Unfallversicherung haben, steht Ihnen die Unfallkasse Rheinland-Pfalz zur Verfügung.
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