Betreuungsverfügung

Wenn Sie keine Vollmacht erteilen möchten, aber dennoch bestimmte Anweisungen für den Fall treffen wollen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können, dann ist dies durch eine Betreuungsverfügung möglich. Diese sollten Sie schriftlich abfassen und an einem geeigneten Ort hinterlegen, beziehungsweise einer Person Ihres Vertrauens übergeben. In der Betreuungsverfügung können Sie beispielsweise festlegen, wer vom Gericht als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll oder – manchmal noch wichtiger – wer auf keinen Fall Betreuerin oder Betreuer sein sollte. Auch können Sie Wünsche für Ihre Lebensführung niederlegen, damit die gerichtlich bestellte Betreuerin oder der Betreuer darüber informiert ist und diese Informationen leichter umsetzen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie aus der Broschüre "Wer hilft mir wenn..." (pdf-download) des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz.