Rückkehr aus dem Krankenhaus

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen erleben einen Krankenhausaufenthalt oft als Ausnahmesituation und machen sich Sorgen um körperliche und geistige Einschränkungen, Behinderungen oder eine drohende Hilfsbedürftigkeit. Hinzu kommen nicht selten finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten bei der Alltagsgestaltung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich beraten lassen. 

Der Sozialdienst

Nehmen Sie rechtzeitig – am besten direkt nach der Einweisung in ein Krankenhaus oder eine Rehaklinik – Kontakt zum Sozialdienst der Einrichtung auf. Er unterstützt Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige bei der Entscheidung, wie es nach dem Krankenhausaufenthalt weitergehen kann. 

Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes im Krankenhaus sind in der Regel diplomierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Immer häufiger erhalten sie auch Unterstützung durch besonders weitergebildete Gesundheits- oder Krankenpflegerinnen und Gesundheits- oder Krankenpfleger, die sich speziell um die pflegerische Überleitung – die sogenannte Pflegeüberleitung – vom Krankenhaus nach Hause kümmern. 

Der Sozialdienst im Krankenhaus berücksichtigt bei seiner Arbeit die persönlichen Bedürfnisse der Betroffenen, die jeweilige Kultur und Weltanschauung, die individuellen Handlungsspielräume sowie die zur Verfügung stehenden finanziellen, räumlichen und personellen Möglichkeiten. 

In enger Absprache mit den behandelnden Ärzten bespricht er mit Betroffenen und Angehörigen Themen wie weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Pflege oder Kurzzeitpflege, die Verlegung in eine Pflegeeinrichtung, die Notwendigkeit gesetzlicher Betreuung oder von Patientenvollmachten und Patientenverfügungen. 

Dabei achtet der Sozialdienst im Krankenhaus oder in der Rehaklinik darauf, dass die Patientin oder der Patient rechtliche Ansprüche frühzeitig geltend macht. Er arbeitet eng mit anderen Diensten und Einrichtungen zusammen, beispielsweise mit den regionalen Pflegestützpunkten im Wohnumfeld der Betroffenen oder mit Betreuungsbehörden.