Die Bewertungssystematik

Die Bewertung erfolgt nach folgender Methode: 

  • Für jedes Begutachtungskriterium wird abhängig von der Schwere der Einschränkungen eine Punktzahl vergeben. 
  • Innerhalb eines Moduls werden die Punkte aller Kriterien zusammengezählt.
  • Aus dieser Summe der Einzelpunkte im Modul ergibt sich die Zuordnung zu einer von fünf Kategorien (0 = keine Beeinträchtigung, 4 = schwerste Beeinträchtigung).
  • Jede Kategorie im Modul ist mit einem sogenannten gewichteten Punktwert versehen, der dann in das Gesamtergebnis mit einfließt.
  • Aus der Summe der gewichteten Punktwerte aller Module ergibt sich schließlich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100, der wiederum ein Pflegegrad zugeordnet ist. 

Beispiel 1:

Frau Zimmer ist beim Treppensteigen überwiegend unselbständig. Bei dem entsprechenden Begutachtungskriterium werden 2 Einzelpunkte berücksichtigt. Da keine anderen Beeinträchtigungen im Modul 1 vorliegen, beträgt der gewichtete Punktwert 2,5. Im Modul 4 werden verschiedene weitere Einschränkungen festgestellt – die Summe der Einzelpunkte beträgt hier 8. Diesem Ergebnis ist der gewichtete Punktwert 20 zugeordnet. Für die Unterstützung bei dem wöchentlichen Arztbesuch wird zudem 1 Einzelpunkt im Modul 5 vergeben. Der gewichtete Punktwert beträgt somit 5. Insgesamt errechnet sich für alle Module ein Punktwert von 27,5. Somit wird der Pflegegrad 2 festgestellt.