Absicherung gegen Unfälle während der Pflegetätigkeit

Bei der Pflege von Angehörigen besteht grundsätzlich die Gefahr eines Unfalls. Als Pflegeperson genießen Sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Unfallschutz ist für Versicherte beitragsfrei, denn die Kosten tragen die Gemeinden. Unfallversichert sind alle Familienangehörigen, Nachbarinnen und Nachbarn oder befreundete Personen, die nicht erwerbsmäßig häusliche Pflege leisten. 

Voraussetzungen für den Unfallversicherungsschutz sind, 

  • dass Sie einen mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuften Menschen pflegen, 
  • dass die Pflege nicht erwerbsmäßig geleistet wird 
  • und dass Sie in der häuslichen Umgebung pflegen. 

Mehr Informationen

Fragen zur Unfallversicherung in der häuslichen Pflege beantwortet die
Unfallkasse Rheinland-Pfalz: www.ukrlp.de » Versicherte & Leistungen » Versicherte » Pflege