Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge

Um sicher zu sein, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln können, ist es ratsam, Vorsorge zu treffen. Schieben Sie Rechtsfragen nicht auf die lange Bank, sondern legen Sie frühzeitig Wünsche und Vorstellungen für wichtige rechtliche Angelegenheiten schriftlich nieder. Der Ehemann, die Ehefrau, die Kinder oder andere nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und gelten auch nicht automatisch als bevollmächtigt. Diese Personen können deshalb nicht ohne weiteres für Sie handeln. 

Mit einer Vorsorgevollmacht betrauen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit Ihrer Vertretung. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie eine konkrete Person als Betreuerin oder Betreuer auswählen und Wünsche für die Phase der Betreuung äußern. Zu überlegen ist auch, ob Sie Anweisungen an die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte – zum Beispiel für die letzte Lebensphase – in einer Patientenverfügung aufschreiben möchten. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vorsorgeregister.de