Kombinationsleistungen

Die Kombinationsleistung ist eine Mischung aus Geld- und Sachleistungen. Wenn ein Pflegedienst im Einsatz ist und Sie noch Geld aus der Pflegesachleistung übrig haben, kann die Pflegekasse Ihnen den Rest in Form eines anteiligen Pflegegeldes auszahlen. Sind am Ende des Monats beispielsweise nur 60 Prozent der Pflegesachleistung eines Pflegegrades zur Finanzierung des Pflegedienstes verbraucht, haben Versicherte Anspruch auf 40 Prozent des Pflegegeldes. 

Beispiel 1:

Johann Maier erhält Leistungen im Pflegegrad 2. Ein Pflegedienst mit professionellem Pflegepersonal unterstützt Herrn Maier bei der Körperpflege. Ein Nachbar übernimmt Arbeiten im Haushalt. Die Kosten für den Pflegedienst betragen monatlich 434,40 Euro. Den Sachleistungsbetrag der Pflegeversicherung nutzt Herr Maier damit zu 60 Prozent. Ergänzend erhält er 40 Prozent des Pflegegeldes im Pflegegrad 2. Das sind 126,40 Euro monatlich. Diesen Betrag kann Herr Maier zur Bezahlung des Nachbarn nutzen.